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3 heiße Sommertipps für Ihre EÜR!

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Einnahmen-Überschuss-Rechnung: So starten Sie!
Dies ist ein Gastartikel von Bookboon-Autorin Heike Eberle.

Mit diesem Blogbeitrag möchte ich noch alle Nachzügler motivieren, ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) bis zum 30.09. abzugeben.

Sommerzeit ist manchmal auch eine saure Gurkenzeit! Da sind die Kunden in Urlaub und für viele Selbständige läuft in dieser Zeit nicht sehr viel. Warum diese saure-Gurkenzeit nicht für etwas Sinnvolles nutzen: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Ende bringen.

Ich höre schon, wie bei manchen Zweiflern der innere Kritiker angeht: „Muss das sein, das bringt doch auch kein Geld rein.“

Ist das wirklich so?

Hier meine drei heißen Sommertipps für Ihre EÜR:
 
1. Ziehen Sie aus der EÜR wertvolle Unternehmensinformationen!

Ich weiß sehr wohl, dass die EÜR nicht Jeden in helle Begeisterung versetzt. Wie auch? Für viele ist die EÜR ein Pflichtprogramm, die durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Und genau hier liegt auch der Hund begraben. Vieles, was vorgeschrieben wird, regt den Widerstand an. Aber es ist nicht alles schlecht, was der Gesetzgeber verlangt.

Mit der EÜR lassen sich viele sinnvolle Informationen aus dem „Solo-Unternehmen“ ziehen. Mit welchen Tätigkeiten erziele ich die meisten Einkünfte? Decken sich diese Tätigkeiten mit meinen Talenten? Wie könnte ich meine Talente mit welchen Marketingmaßnahmen pushen?

Ebenso lassen sich auf der Kostenseite hilfreiche Erkenntnisse gewinnen?  Wo sind die Ursachen für die steigenden Energiekosten? Gibt es irgendwo eine Leckage? Lassen sich die Versicherungsbeiträge optimieren?

Sie sehen: Sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite lassen sich nur durch das pure Anschauen der Zahlen wichtige Rückschlüsse ziehen. Und Rückschlüsse lassen Ihr Unternehmen wachsen!

 
2. Stopfen Sie Ihre Sommerlöcher durch steuerliche Rückzahlungen!

Mal Hand aufs Herz: Wissen Sie überhaupt, wie Sie in Ihrer Firma stehen? Bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück? Oder müssen Sie eventuell nachzahlen? Nutzen Sie die Chance einer Rückzahlung, indem Sie recht schnell in die Gänge kommen: Je früher, desto besser. Denn das Finanzamt zahlt auch nicht von heute auf morgen. Erst erfolgt die Prüfung, dann die Anweisung an die Kasse und erst dann wird Ihr Konto befüllt. Da können schon mal ein paar Wochen ins Land gehen, wenn’s gut läuft 4-6 Wochen.

 

3. Nutzen Sie steuerliche Gestaltungsregeln!

Zeichnet sich ab, dass Sie zu viel nachzahlen müssten, empfehle ich Ihnen, etwas Geld in die Hand zu nehmen und einen Steuerberater zu engagieren. Der kann Sie auf die eine oder andere Steuersparmaßnahme hinweisen und Ihnen bares Geld schenken. Außerdem können Sie mithilfe eines Steuerberaters Ihre Steuer-Abgabefristen bis zum 31.12. hinausschieben. Schon alleine dies kann sich entlastend auf Ihre Liquidität auswirken.

 

Die AutorinHeike Eberle ist Chefin mit Herz, Vortragsreferentin und Autorin.

Sie hat ein hohes kaufmännisches Wissen und hat schon sehr früh in ihrer Kindheit die Familienfinanzen unter ihrer Obhut gehabt. So liebt sie auch das, was der Normalbürger vor sich herschiebt: Steuererklärungen und Bilanzen. Downloaden Sie hier ihr eBook Einnahmen-Überschuss-Rechnung: So starten Sie!

Einnahmen-Überschuss-Rechnung: So starten Sie!