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Schriftverkehr am Bau nach VOB/B und BGB

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Sprache:  German
Vieles ist am Bau als mündliche Vereinbarung möglich. Im Spannungsfeld von „zu viel Papier“ einerseits und „berechtigte Ansprüche durchsetzen“ andererseits wird ein praxisgerechter Weg aufgezeigt.
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Beschreibung
Inhalt

„Ein Mann – ein Wort“ ???Vieles ist am Bau als mündliche Vereinbarung oder Feststellung möglich. Aber reicht ein nicht dokumentierter Vorgang, wenn es später Streit um die Bezahlung oder über die Qualität gibt? Natürlich will der Bauherr einen Bauunternehmer und nicht einen „Schriftsteller“ als Auftragnehmer haben. Aber für einzelne Vorgänge am Bau erscheint die Schriftform sinnvoll und an einigen Stellen ist sie zwingend (z.B. Behinderungsanzeige nach VOB/B). Im Buch wird der Versuch unternommen in dem Spannungsfeld von „zu viel Papier“ einerseits und „berechtigte Ansprüche durchsetzen“ andererseits einen praxisgerechten Weg zu finden. „Wer schreibt – der bleibt!“

Über den Autor

Professor für Baubetrieb, Baumanagement, Vergabe- und Vertragswesen, Bausanierung, Ablaufplanung - Terminsteuerung

Fachhochschule Mainz

geb. 1948, Gera

  1. Schriftform – wann sinnvoll, wann notwendig
  2. Brief? – FAX? – Mail? – Telefongespräch?
  3. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Aktennotizen, Besprechungsprotokolle, Tagesberichte, Bautagebuch – was wo festhalten?
    1. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
    2. Aktennotiz
    3. Besprechungsprotokoll
    4. Verhandlungsprotokoll
    5. Bautagesberichte
    6. Bautagebuch
  4. Frist verpasst – ist wie nicht geschrieben
  5. Zusammenhang von Kosten, Termin und Qualität muss im Brief stehen
  6. Die Form und der Inhalt des Schriftverkehrs unterscheiden sich nach dem Empfänger
    1. Was gilt für alle Auftraggeber?
    2. Besonderheiten im Schriftverkehr mit dem Privatkunden „Verbraucher“
    3. Besonderheiten für den Generalunternehmer
  7. Angebot
    1. Angebote im Rahmen von Ausschreibungen nach VOB/A
    2. Angebote im Geschäftsverkehr zwischen „Kaufleuten“ (ohne VOB/A)
    3. Angebote an „Verbraucher“
  8. Vertrag
  9. Terminsteuerung und Behinderung
  10. Nachtragsmanagement
  11. Mangelrügen
  12. Abnahme
  13. Forderungen durchsetzen
  • Literatur (Auswahl)
  • Endnotes
Über den Autor/die Autorin
Prof.

Prof. em. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel