„Ein Mann – ein Wort“ ???Vieles ist am Bau als mündliche Vereinbarung oder Feststellung möglich. Aber reicht ein nicht dokumentierter Vorgang, wenn es später Streit um die Bezahlung oder über die Qualität gibt? Natürlich will der Bauherr einen Bauunternehmer und nicht einen „Schriftsteller“ als Auftragnehmer haben. Aber für einzelne Vorgänge am Bau erscheint die Schriftform sinnvoll und an einigen Stellen ist sie zwingend (z.B. Behinderungsanzeige nach VOB/B). Im Buch wird der Versuch unternommen in dem Spannungsfeld von „zu viel Papier“ einerseits und „berechtigte Ansprüche durchsetzen“ andererseits einen praxisgerechten Weg zu finden. „Wer schreibt – der bleibt!“
Über den Autor
Professor für Baubetrieb, Baumanagement, Vergabe- und Vertragswesen, Bausanierung, Ablaufplanung - Terminsteuerung
Fachhochschule Mainz
geb. 1948, Gera