Auch wenn man Ansprüche auf Bauzeitverlängerung aus Behinderung der Arbeiten oder Vergütungsansprüche nicht konsequent durchsetzen will, können die Ansprüche als „Vergleichsmasse“ im Streit genutzt werden. Ebenso wird man diese Ansprüche geltend machen, wenn ein Auftraggeber insolvent wird und der Insolvenzverwalter ohnehin nur eine Quote der Forderungen befriedigen kann. Letztendlich „tue Gutes und rede darüber“ …vielleicht wird die Abnahme dann auch entspannter. In diesem Teil werden die Nachtragsforderungen aus den Veränderungen der Bauumstände (zeitliche und räumliche Bedingungen) behandelt.
Über den Autor
Professor für Baubetrieb, Baumanagement, Vergabe- und Vertragswesen, Bausanierung, Ablaufplanung - Terminsteuerung
Fachhochschule Mainz
geb. 1948, Gera